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Bedienen
1. Nehmen Sie den Handstaubsauger aus der
Ladestation 7 heraus. Die Ladestation 7 kann
optional mit den mitgelieferten Schrauben und
Dübel 8 an der Wand montiert werden.
2. Um das Gerät einzuschalten, stellen Sie den
Ein-/Ausschalter 5 in die Position „I“.
3. Nach Gebrauch stellen Sie den Ein-/Ausschalter
5 in die Position „O“.
4. Die Fugendüse wird benutzt, um enge,
schwer zu erreichende Stellen zu reinigen.
5. Die Polsterbürste wird benutzt, um Sofas,
Autositze oder andere Polster zu reinigen.
Um die Polsterbürste wieder vom Handstaub-
sauger zu lösen, drücken Sie beide seitlich ange-
brachte Zapfen gleichzeitig vom Gerät weg.
Setzen Sie den zusammengesetzten
Handstaubsauger in die Ladestation 7 und
beginnen Sie mit dem Ladevorgang, wenn die
Saugleistung spürbar schwächer wird.
Reinigen
Auswechseln und Reinigung des
Staubfilters
Um beste Ergebnisse zu erzielen, leeren Sie den
Staubbehälter 2 und reinigen Sie den Staubfilter
3 nach jedem Gebrauch.
1. Um den Staubbehälter 2 zu öffnen, drehen Sie
den Staubbehälter 2 und ziehen ihn vom
Motorblock 4 ab.
2. Um den Staubfilter 3 vom Motorblock zu
trennen, drehen Sie ihn und ziehen ihn vom
Motorblock 4 ab.
3. Entleeren Sie den Staubbehälter 2.
4. Spülen Sie den Staubfilter 3 in kaltem Wasser
aus und warten Sie, bis dieser wieder vollstän-
dig trocken ist, bevor Sie ihn wieder auf den
Motorblock 4 aufsetzen. Trocknen Sie ihn nicht
mit heißer Luft.
5. Setzen Sie den Staubfilter 3 auf den Motor-
block 4 auf. Drehen Sie den Staubfilter 3, um
ihn zu befestigen. Verwenden Sie den Hand-
staubsauger niemals ohne eingesetzten
Staubfilter 3.
6. Setzen Sie den Staubbehälter 2 wieder auf.
Drehen Sie den Staubbehälter 2, bis das
Pfeilsymbol auf den Punkt am
Motorblock 4 zeigt.
Achtung:
Die Saugöffnung muss jederzeit frei und nicht ver-
stopft sein. Verstopfungen führen zu Überhitzung
und Beschädigung des Motors.
Entsorgen
Werfen Sie das Gerät keinesfalls in den
normalen Hausmüll. Dieses Produkt
unterliegt der europäischen Richtlinie
2002/96/EG.
Entsorgen Sie das Gerät über einen zugelassenen
Entsorgungsbetrieb oder über Ihre kommunale
Entsorgungseinrichtung.
Beachten Sie die aktuell geltenden Vorschriften.
Setzen Sie sich im Zweifelsfall mit Ihrer
Entsorgungseinrichtung in Verbindung.
IB_KH4421_E3466_LB5 01.04.2008 10:54 Uhr Seite 23